Anwälte für Bußgeldsachen
Unter Bußgeldsachen versteht man u.a. Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz und Bußgeldverfahren nach dem Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid oder bei Nichtzahlung eines Bußgeldbescheides.
Gesetzesgrundlagen für Bußgeldsachen
Die gesetzlichen Grundlagen für Bußgeldsachen sind im Gesetz für Ordnungswidrigkeiten (OWiG), im Straßenverkehrsgesetz (StVG), in der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) festgehalten. Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht, wobei sich die örtliche Zuständigkeit nach dem Sitz der Verwaltungsbehörde richtet. Die Entscheidung wird durch den zuständigen Richter getroffen.
Das Bußgeldverfahren
Eingeleitet wird das Bußgeldverfahren durch die Feststellung eines Verkehrsverstoßes. Diese erfolgt in der Regel durch Polizei oder Ordnungsamt. Durch die Übersendung des Anhörungsbogens folgt daraufhin die Anhörung zum Tatvorwurf. Wenn dieser Anhörungsbogen mit den erforderlichen Angaben der Bußgeldbehörde vorliegt und die Ermittlungen abgeschlossen sind, wird ein Bußgeldbescheid erlassen und dem Betroffenen zugestellt. Die Höhe des verhängten Bußgeldes richtet sich nach dem Umfang der Ordnungswidrigkeit und ist im sogenannten Bußgeldkatalog geregelt. Gegen den erlassenen Bußgeldbescheid kann Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch muss innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheides schriftlich erfolgen. Ist der Einspruch zulässig, prüft die Verwaltungsbehörde, ob der Bußgeldbescheid aufrechterhalten oder zurückgenommen wird. Bei Aufrechterhaltung des Bescheides wird die Akte an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet, die sie dem Amtsgericht zur Entscheidung vorlegt.
Text erstellt und veröffentlicht von der Werbeagentur Büdingen am 23.11.2011
Eventuell gleichlautende Textpassagen sind rein zufällig und nicht gewollt.